Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines
Unsere Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen, Angebote und weiteren rechts geschäftlichen Dienstleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Auftragserteilung oder Inanspruchnahme der Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Rückbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Dolmetscher- und Übersetzungsaufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen (E-Mail oder Fax) Bestätigung. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen, Korrekturen oder Nebenvereinbarungen. Unsere Dolmetscher, Übersetzer und Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabsprachen zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen, es sei denn, diese sind von uns beauftragt.

3. Preise
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die jeweils ausgezeichneten Preise. Die Preise sind in Euro oder Dollar angegeben, sofern nicht anders vereinbart. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei umfangreichen Aufträgen kann eine Anzahlung verlangt werden. Das Dolmetscherhonorar wird nach JVEG berechnet, sofern nicht vertraglich ein anderer Stundensatz vereinbart wurde.

Der Dolmetscher reist in der Regel nicht vom Ort der Geschäftsräume zu den Kunden an, sondern von seinem Wohnort.

Das Dolmetscher-Honorar wird nach Stundensätzen berechnet. Die Höhe der Honorarstunde für die notwendigen Reise- und Wartezeiten ist gleiche Stundensatz wie die tatsächlichen Einsatzzeiten. Die letzte bereits begonnene Stunde wird voll gerechnet, wenn sie zu mehr als 30 Minuten für die Erbringung der Leistung erforderlich war; anderenfalls beträgt das Honorar die Hälfte des sich für eine volle Stunde ergebenden Betrags.

Dolmetscher und Sprachmittler, die vom Dolmetscherbüro Ortac beauftragt werden, werden nicht nach JVEG entschädigt. Das Stundenhonorar wird individuell vereinbart.

Übersetzer, die vom Übersetzungsbüro Ortac beauftragt werden ein Schriftstück zu übersetzen, werden nach einem vereinbarten Pauschalbetrag bzw. Zeilenpreis entschädigt.

3a Lieferverzug
Lieferverzug liegt vor, wenn eine in Auftrag gegebene Übersetzung nicht zum vereinbarten Termin an dem Auftraggeber (Ortac) geliefert ist. In diesem Fall ist der Auftraggeber berechtigt den erteilten Auftrag zu annullieren und Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Auftrages geltend zu machen.

Die benötigte Zeit für den Reiseweg zum Dolmetscherort und zurück gilt als Einsatzzeit und wird mit dem für die Dolmetscherleistung veranschlagten Stundensatz vergütet.

Anfallende Spesen wie Fahrt-, Hotel- und Verpflegungskosten, etc. gehen zu Lasten des Auftraggebers, insoweit nicht anders vereinbart ist. Überstunden werden mit einem Preiszuschlag von dreißig Prozent vergütet. Die letzte angefangene Stunde wird voll berechnet.

4. Lieferfristen und Rücktrittsrecht
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und nicht vorhersehbarer Ereignisse, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Höhere Gewalt, behördliche Anordnung, unvorhersehbare Schwierigkeitsgrad des Textes wegen Fachvokabular oder nicht geläufige Fachbegriffe, Einschränkung des Betriebes usw.), sind auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht von uns zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der verhindernden Umstände zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch unvollständigen Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die hinderlichen Umstände länger als drei Monate andauern, ist der Auftraggeber nach angemessener Terminsetzung hinsichtlich des noch unvollständigen Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Lieferpflicht frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt. Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Kunde nur dann berechtigt, wenn die Lieferfrist von uns unangemessen lange überschritten worden ist und der Kunde uns schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

5. Gewährleistung
Unsere Mitarbeiter übersetzen die Texte nach bestem Wissen und Gewissen, voll ständig, sinngemäß und grammatikalisch korrekt. Eine wörtliche Übersetzung ist nur bei Texten mit Wortlistencharakter möglich. Eine Garantie im wahrsten Sinne des Wortes können wir nicht übernehmen. Wenn der Auftraggeber innerhalb von spätestens 3 Tagen keine schriftlichen Beanstandungen macht, gilt die Übersetzung als genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf all seine Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Übersetzung entstanden sind. Beanstandet der Auftraggeber innerhalb der genannten Frist die Übersetzung und nennt einen objektiven Grund, so muss er den Grund bzw. die Fehler genau beschreiben und angeben. Ist ein objektiver Fehler vorhanden, muss der Auftraggeber uns die Gelegenheit zur Fehlerbehebung und Korrektur geben. Wir haften nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Für falsche und unvollständige Angaben, die vom Auftraggeber bezüglich der Übersetzungen gemacht wurden, werden wir nicht haften. Wenn der Auftraggeber falsche oder unvollständige Angaben bezüglich der Übersetzungen macht und erforderliche Informationen oder Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, werden wir für die entstandenen Kosten nicht haften. Auch wenn der Auftraggeber den Zweck der Übersetzung nicht angibt und im Nachhinein die Übersetzung als mangelhaft bemängelt, werden wir für den Schaden nicht aufkommen.

6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten an der von uns gelieferten Übersetzung das Eigentumsrecht vor, und zwar bis zur Erfüllung sämtlicher, uns gegen den Auftraggeber zustehenden Ansprüche. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder haben sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtert, so ist er verpflichtet, die gelieferten Texte an uns zurückzugeben.

7. Zahlung
Grundsätzlich erfolgt die Bezahlung, soweit nicht anderweitig vereinbart, nach Erstellung der Rechnung. Unsere Rechnung ist innerhalb von 8 Tagen fällig. Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn der Zahlungsbetrag sich endgültig im Verfügungsbereich des Übersetzerbüros ORTAC befindet. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder die Zahlungen eingestellt werden, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld als fällig einzufordern, auch wenn wir Schecks angenommen haben.

8. Haftungsbeschränkungen
Schadensersatzansprüche wegen erschwerender Umstände auf die Leistungserbringung, wegen bewusster Forderungsverletzung, wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, sowie nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sind gegen uns und unsere Mitarbeiter ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

9. Anwendbares Recht, Gerichtstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und JVEG. Auch wenn der Auftraggeber ein Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine juristische Person ist, wird Gießen als Gerichtstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sich unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten bestimmt. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Vereinbarungen nicht berührt.